Berufung bei Rechtspflegeverfahren

Erstellt von Leagues Cup, Geändert am Di, 27 Jan um 10:55 VORMITTAGS von Leagues Cup

Gegen einen Entscheid im ordentlichen Verfahren kann beim Verbandssportgericht Berufung eingelegt werden. 


Frist

Die Berufung hat innert fünf Tagen seit Zustellung des Entscheids mittels schriftlicher Eingabe an vsg@sihf.ch zu erfolgen.


Aufschiebende Wirkung

Der Berufung kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Ausser in der NL oder SL kann der Präsident des Verbandssportgerichts auf besonderes Gesuch hin der Berufung die aufschiebende Wirkung erteilen.


Inhalt

Die Berufung hat nebst Beilage des Entscheides einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.


Siehe Art. 55 bis 61 der Rechtspflegereglement. 

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