Spielberechtigung während laufender Rechtspflegeverfahren

Erstellt von Leagues Cup, Geändert am Di, 27 Jan um 8:50 VORMITTAGS von Leagues Cup

Hat ein Spieler eine Spieldauerdisziplinarstrafe erhalten, jedoch liegt noch keine Verfügung oder kein Entscheid vor, gilt Folgendes: 


Nachwuchs: Bei einer ausgesprochenen Spieldauerdisziplinarstrafe sind die Spielerinnen und Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Nach Verbüssung dieser Sperre sind sie wieder spielberechtigt. 


Aktive: Die Spielerinnen und Spieler bleiben spielberechtigt. 


Wurde eine Verfügung ausgestellt, liegt jedoch noch kein Entscheid vor, so ist die Verfügung gültig. 


Nachwuchs und Aktive: Sobald provisorische Spielsperren verbüsst sind, sind die Spielerinnen und Spieler wieder spielberechtigt. 


Wurde einen Entscheid ausgestellt, so ist dieser rechtskräftig und gilt entsprechend.




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