Im Art. 82 des Rechtspflegereglement ist es wie folgt geregelt:
Sperren, die in der abgelaufenen Saison nicht mehr abgesessen werden können, müssen in der nächsten Saison in der gleichen Kategorie oder der gleichen Liga abgesessen werden. Wechselt der Spieler die Alterskategorie oder die Liga, muss er seine Sperre in der neuen Alterskategorie, oder in der neuen Liga absitzen.
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